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IGeL

Bei den Individuellen Gesundheitsleistungen (abgekürzt IGeL) scheiden sich seit Jahren die Geister. Von Befürwortern bis zu strikter Ablehnung sind alle Schattierungen vorhanden. Ich denke auch hier macht es Sinn nicht in schwarz/ weiß Mustern zu denken, sondern sich die jeweiligen Angebote unter dem Gesichtspunkt medizinischem Nutzen genauer anzusehen.

Aber was genau sind eigentlich IGeL?

Darunter ist ein an die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen gerichtetes ärztliches Angebot zu verstehen, das außerhalb der normalen Leistungspflicht der Krankenkassen steht und deswegen vom Versicherten selbst zu zahlen ist. Demnach sind IGeL also solche ärztlichen Leistungen, die

    1. nicht zum Umfang der Krankenkassen zählen,
    2. nichtsdestotrotz vom Patienten nachgefragt werden,
    3. ärztlich empfehlenswert, zumindest aber ärztlich vertretbar sind.

Die Erbringung und Abrechnung dieser Leistungen setzt die schriftliche Zustimmung des Patienten voraus. Des Weiteren ist zu beachten, dass auf die IGe-Leistungen zwar hingewiesen werden darf, aber diese nicht offensiv empfohlen werden sollten.

Die Website www.igel-monitor.de nimmt sämtliche IGeL-Angebote auf den Prüfstand und gibt Auskunft, welche Leistungen sinnvollerweise angeboten werden sollten. Sofern es sich bei IGeL-Leistungen um Angebote handelt, bei denen die medizinische Heilbehandlungsleistung nicht im Vordergrund steht, sind diese umsatzsteuerpflichtig.

Beispiele für gängige IGeL eines Allgemeinmediziners sind:

  • Intervall-Check (Kosten ca. 50 – 80 €)
  • Sono-Check innere Organe (Kosten abhängig vom Umfang)
  • EKG (Kosten ca. 30 €)
  • Belastungs-EKG (Kosten ca. € 60 – 70 €)
  • Ultraschall Bauchorgane (Kosten ca. 80 €)
  • Ganzkörperakupunktur (Kosten ca. 50 – 80 €)
  • Sportmedizinische Untersuchung (Kosten ca. 70 – 90 €)

 

Fazit

IGeL-Leistungen können für Ärzte eine wichtige zusätzliche Einnahmequelle darstellen und machen unabhängig von politischen Abrechnungs- und Leistungskürzungen im GKV-System. In einigen Praxen machen sie einen Anteil von bis zu 20 % am Gesamtgeschäft ausmachen, Tendenz steigend. Insbesondere bei Gynäkologen, Dermatologen und Augenärzten werden vermehrt IGeL-Leistungen angeboten.