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Riesterrente für Ärzte – Ein kleiner aber interessanter Baustein der privaten Altersvorsorge

Anspruch auf staatliche Förderung im Rahmen der Riesterrente haben Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamte. Normalerweise trifft dies auf Ärzte nicht zu, da diese sich im Allgemeinen von der Deutschen Rentenversicherung befreien lassen und sowohl als Angestellte als auch niedergelassene Mitglieder der Ärzteversorgungswerke sind.

Allerdings gibt es zwei Konstellationen, bei denen dennoch eine Förderung möglich ist. Zum einen besteht ein mittelbarer Förderanspruch, sofern der Arzt/ Ärztin mit einem Angestellten und Beamten verheiratet ist. Weniger bekannt ist, dass Ärztinnen bei Geburt eines Kindes temporär versicherungspflichtig in der Deutschen Rentenversicherung werden.

Dies ist nicht mit einer Beitragszahlung verbunden, sondern bedeutet, dass diese drei Entgeltpunkte erhalten und somit drei Jahre versicherungspflichtig werden. Diese hat wiederum einen unmittelbaren Förderanspruch für die Riesterrente zur Folge. Die Förderquote kann dabei über 90 % betragen. Im folgenden Video erläutere ich dies kurz anhand eines Beispiels (Ärzteehepaar, 3 Kinder)

Die aus dem beispielhaften Szenario resultierende lebenslange Rentenzahlung hängt dann auch von der Vertragsdauer und Anlageerfolg (klassich oder chancenorientiert). Die geleisteten Beiträge und Zulagen von knapp 10.000 € sind in jedem Fall garantiert.Riesterförderung

Und hier als PDF Download Übersicht Praxisbeispiel. Wer mehr über die Riesterrente in komprimierter Form erfahren möchte dem empfehle ich die A.S.I. Info Riester-Rente 2020.