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Der Businessplan für Ärzte

Businessplan ArztMeist früher als später kommt im Gespräch mit meinen Mandanten beim Thema Niederlassung die Frage auf „Brauche ich überhaupt einen Businessplan?“. Häufig wird auch darauf hingewiesen, dass dieser ja nur für die Bankfinanzierung erforderlich. Diese Einschätzung ist auf den ersten Blick durchaus verständlich. Schließlich ist die Insolvenzquote von Arztpraxen mit 0,2 % verglichen mit anderen Branchen nicht nur extrem niedrig, sondern tatsächlich die geringste in ganz Deutschland. Also wofür sollte man einen Berater/-in zur Erstellung eines Businessplans bezahlen?

Sinn und Zweck

Sechs gute, und nicht abschließende, Gründe für einen Businessplan

  1. Entscheidungswerkzeug zum Kauf oder Einstieg in eine Praxis – Inwiefern sich die Übernahme einer Praxis auch unter dem Aspekt des veranschlagten Kaufpreises lohnt ist nur abschätzbar, wenn die Einnahmen und Kosten realistisch in die Zukunft geplant werde.
  2. Sicherheit einer fundierten, vorsichtigen kaufmännischen Planung – Nur wenn die Zahlungsströme sowohl der Praxis als auch der dann geänderten privaten Situation (vollständige Übernahme der Krankenversicherungsbeiträge, erhöhte Absicherungserfordernisse,..) erfasst und mittel- bis langfristig (mindestens 4 Jahre) hochgerechnet werden besteht Sicherheit für das Niederlassungsvorhaben. Dabei spielen dann z.B. auch KV-Abrechnungsmöglichkeiten eine Rolle. Ein Mandant von mir wollte eine hausärztliche Praxis übernehmen bei der gut 15% der Umsätze durch regelmäßige (Einstellungs-)untersuchungen der Polizei erwirtschaftet wurden. Dies ist mittlerweile aber nur noch durch Arbeitsmediziner möglich, so dass die Umsätze entsprechend bei der Übernahme nicht fortgeführt werden konnten.
  3. Frühzeitige Auseinandersetzung mit betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen – Das Wort Betriebswirtschaft kommt (leider) im Medizinstudium nicht vor. Und auch während der Zeit in der Klinik haben die wenigsten Mediziner mit Personalplanung und -kosten zu tun. Mit dem Einstieg oder der Übernahme einer Praxis wird man aber auch zum Unternehmer und muss die Zahlen bewerten und lesen lernen. Bei der Entwicklung des Businessplans im Gespräch mit meinen Mandanten habe ich da schon viele „Aha“-Erlebnisse gesehen.
  4. Basis zukünftigen Controllings – Der meines Erachtens nach wichtigste Aspekt des Businessplans. Nur bei vorheriger Planung können Fehlentwicklungen, aber auch positive Entwicklungen frühzeitig erkannt werden. Eine entsprechende Praxissteuerung und Ergreifung von Maßnahmen ist so auch möglich.
  5. Akzeptanz durch Bankpartner – Zur Finanzierung einer Arztpraxis verlangen die Banken im Allgemeinen nur eine rudimentäre Einnahmen- und Kostenplanung. Insbesondere wenn es sich um einen Einstieg oder Übernahme einer Arztpraxis handelt reichen meist die betriebswirtschaftlichen Unterlagen des Abgebers. Wohlwissend, dass eine Arztpraxis nur äußerst selten in die Insolvenz rutscht ist normalerweise nicht mit einer Ablehnung der Finanzierung zu rechnen. ABER! Der Zinssatz orientiert sich immer auch an der finalen Risikoeinschätzung. Wird das Niederlassungsvorhaben entsprechen positive dargestellt, bietet die Bank auch einen sehr günstigen Zinssatz. Wird über öffentliche Mittel finanziert, so erhält man im Allgemeinen den Zinssatz der besten Preisklasse.
  6. Voraussetzung für staatliche Förderung/ Gründungszuschuss – Abhängig vom vorherigen Einkommen („Arbeitslosengeld“) kann die Gesamtförderung durchaus 15.-20.000 € betragen. Die Beantragung geht allerdings immer mit der Einreichung eines Businessplans einher.

Alternativplan

Fazit

Eine Niederlassung kann auch ohne Businessplan erfolgen und erfolgreich sein, aber mit einem Businessplan wird Sie dann höchst wahrscheinlich noch erfolgreicher sein und vor allem erhält man Sicherheit durch eine optimale Planung. Die Beratungskosten liegen abhängig vom Umfang und der erforderlichen Detailltiefe zwischen 2.500 € und 6.000 €. Eine Investition die sich in jedem Fall lohnt.