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Niederlassung – Macht das Sinn?

Bei jedem Arzt und jeder Ärztin kommt an einer gewissen Stelle der Karriere die Frage auf „Lasse ich mich nieder?“. Nach dem Studium und mindestens 5-jährigen Facharztausbildung stehen meist noch einige Jahre Berufserfahrung als Facharzt und mögliche Spezialisierungen und Weiterbildungen auf dem Programm. Anschließend rückt die Frage aber meist in den Vordergrund. Das Krankenhaus mit Nacht- und Wochenenddiensten und oft hierarchischen Strukturen ist langfristig nicht unbedingt für jeden die beste Wahl.

Während Ende bis Ender der 90-iger Jahre viele Ärzte und Ärztinnen direkt nach der Facharztausbildung den Weg in die Niederlassung angestrebt haben, so hat sich das Niederlassungsalter seitdem immer weiter erhöht. Dies liegt nicht zuletzt auch daran, dass die Medizin in Deutschland weiblicher geworden ist. Für viele Ärztinnen steht zunächst die Gründung einer Familie in der Lebensplanung vor einer Niederlassung. Dies merke ich in meiner Beratungspraxis nicht zuletzt auch daran, dass Mandantinnen zunächst die Übernahme einer hälftigen Praxis mit entsprechender Kassenarztzulassung übernehmen. Denn auch bzw. gerade in der Niederlassung ist eine Teilzeittätigkeit oft gut darstellbar.

Jetzt wird es konkret!

Nun aber zur Ausgangsfrage. Bei der Antwort bzw. Entscheidung pro oder contra Niederlassung gibt es stets viele Aspekte zu berücksichtigen. Neben unternehmerischer Herausforderung, Arbeitsbelastung, Familienfreundlichkeit usw. spielt die monetäre Dimension allerdings eine nicht unwichtige Rolle. Aus diesem Grund ist in der Beratung der wahrscheinliche finanzielle Unterschied der Karrierewege „Angestelltentätigkeit“ und „Niederlassung“ realistisch abzuschätzen – und zwar ab heute bis zum voraussichtlichen Rentenbeginn. Die Zukunft lässt sich natürlich nicht sicher vorhersagen, dies ist aber auch nicht das primäre Ziel. Es ist wichtig auf Basis der heute geltenden relevanten Regelungen aus Steuer- und Sozialrecht abzuschätzen, welcher Karrierepfad für Sie vermutlich finanziell attraktiver sein wird.

Überschlägig berechnet!

Im Folgenden beispielhaft die beiden Szenarien für einen 40-järigen Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin (ledig, keine Kirchensteuer, privat krankenversichert, Rentenbeginn 67. Lebensjahr). Das anfängliche Bruttoeinkommen für die Anstellung wurde mit 80.000 € im Jahr angesetzt.

 

Einkommen/ Ausgaben bis Rentenbeginn Angestelltentätigkeit Niederlassung
Bruttoeinkommen (bis Rentenbeginn)            2.160.000 €         5.638.734 €
Private Krankenversicherung                 42.778 €            187.920 €
Ärzte Versorgungswerk               200.880 €            415.822 €
Pflegeversicherung                   6.480 €              12.960 €
Arbeitslosenversicherung                 25.920 €                     –   €
Einkommensteuer               438.372 €         1.899.450 €
Solidaritätszuschlag                 24.110 €            104.470 €
Nettoeinkommen            1.421.460 €         3.018.112 €
Durchschnittliches Nettoeinkommen pro Jahr                 52.647 €            111.782 €
Finanzplus            1.918.766 €         3.567.433 €
Vorteil         1.648.667 €

 

Nachdem die Karrierewege grob berechnet wurden, lassen sich weitere Einkommenssteigerungen sowie zusätzliche Vermögensbildungsinvestments mit entsprechenden Renditen in die Berechnung einbeziehen. Damit kann z. B. auch eine etwaige „Beförderung“ vom Fach- zum Oberarzt oder ein Gewinnanstieg der Praxis kalkulatorisch dargestellt werden.

Fazit

Das Ergebnis zeigt dann annähernd das kumulierte Einkommen und den Vermögenszuwachs (inkl. Ärzteversorgungswerk), welches sich über den Planungszeitraum, also das restliche Berufsleben, ergibt. Im Allgemeinen zeigt sich, dass der Unternehmerlohn ein sehr großes finanzielles Plus im Vergleich zur Anstellung bietet. Und das bei einem vergleichsweise sehr niedrigen Insolvenzrisiko. In Deutschland werden nur ca. 0,2 % der Arztpraxen insolvent.